Dr. Bernd Abendschein
Isabella Abendschein
Kontakt
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Eberbacher Str. 62
68259 Mannheim-Feudenheim
Dr. Bernd Abendschein: bernd(at)praxis-abendschein.de
Dipl.-Psych. Isabella Abendschein: isabella(at)praxis-abendschein.de
Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft Abendschein, Mannheim-Feudenheim
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Sprechzeiten

Ablauf

Als ersten Schritt können Sie gerne ein Erstgespräch mit uns vereinbaren. Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage am besten per E-Mail.
Dabei nennen Sie uns bitte gleich Anliegen/ Symptomatik und Ihre Terminmöglichkeiten. So haben wir die Möglichkeit, Sie bei Anliegen, die nicht zu unserem Leistungsspektrum passen, gleich weiter zu verweisen und zu sehen, ob Ihre zeitlichen Möglichkeiten zu unseren aktuell freien Terminen passen. Generell ist es von Vorteil, wenn Sie zeitlich etwas flexibel sind.
Wir versuchen alle uns erreichenden Emails zu beantworten. Zeitweise kann die Beantwortung der Emails leider auch unsere Kapazitäten übersteigen.
Bitte beachten Sie, dass wir E-Mails bevorzugen, die Anliegen und Terminmöglichkeiten enthalten.
Oftmals können wir jedoch auch ein Erstgespräch anbieten und schicken Ihnen einen entsprechenden Terminvorschlag.
Im Erstgespräch findet das erste Kennenlernen statt. Die Therapie kann dann – je nachdem, welche zeitlichen Möglichkeiten wir haben – sofort oder etwas später beginnen. Beim Erstgespräch können Sie wichtige Fragen klären und der Therapeut macht sich ein Bild von Ihrem Anliegen für die Therapie. Die Entscheidung für oder gegen den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung kann, muss aber nicht beim ersten Termin gefällt werden. Der Therapeut entscheidet, ob er Ihnen ein passendes Angebot machen kann und Sie entscheiden, ob Sie bei uns als Therapeuten eine Therapie beginnen möchten.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bis zu 5 Vorgespräche, d. h. Sitzungen ohne vorherigen Antrag auf eine Psychotherapie. Danach kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Je nach Behandlungsauftrag kann die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie von zweimal 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 1 und 2) und im Anschluss daran ggf. für eine Langzeittherapie von 60-80 Sitzungen (Verhaltenstherapie) bzw. bis zu 100 Sitzungen (tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie) beantragt werden.
Die psychotherapeutische Behandlung unterliegt generell der Schweigepflicht, wobei eine von Ihnen unterzeichnete Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber Ihren mitbehandelnden Ärzten (z.B. Hausarzt, Psychiater) für eine ganzheitliche Behandlung sinnvoll sein kann. Die Grundlage für die Therapie sind die zuvor geführten Anamnese- und Diagnostikgespräche. Das Vorgehen in der psychotherapeutischen Einzeltherapie ist strukturiert, angelehnt an Ihre Beschwerden, Ihre Ziele und an Ihre inneren Möglichkeiten.

Um die gewünschten Veränderungen umzusetzen, bedarf es Ihrer Bereitschaft, genau „hinzusehen“ (Wie ist meine Situation? Was möchte ich eigentlich?) und „dran zu bleiben“. Wichtig ist, dass Sie wirklich einen Veränderungswunsch haben, und bereit sind, sich auf den Prozess einzulassen. Das ist nicht immer leicht – eine Therapie bedeutet Arbeit. Man muss sich mit sich selbst beschäftigen, um wirklich eine Veränderung bewirken zu können – die dann jedoch sehr oft zu einer langfristigen Besserung der ursprünglichen Beschwerden und zu einer deutlichen Steigerung der Lebensfreude führt. Auf diesem Weg begleiten wir Sie gerne.

Gesetzliche Krankenkassen
Sie können direkt mit Ihrer Versichertenkarte zu uns kommen. Eine Überweisung benötigen wir nicht, Sie müssen auch nicht vorher beim Arzt gewesen sein.

Private Krankenkassen
Privatpatienten bekommen die Kosten einer Psychotherapie in aller Regel ebenfalls voll oder teilweise erstattet. Die privaten Krankenkassen haben hierbei jedoch keine einheitliche Regelung. Privatpatienten sollten die genaue Regelung in Ihren Tarifbedingungen nachlesen und innerhalb des Zeitraumes der probatorischen Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Selbstzahler
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, unser Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Bezahlung richtet sich für die Einzelbehandlung in Verhaltenstherapie und in tiefenpsychologisch-fundierter Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Absageregelung
Bitte beachten Sie, dass Sie vereinbarte Termine bitte mindestens 48 Werktags-Stunden vorher absagen. Wir arbeiten als reine Bestellpraxis und können die 50-minütigen Einzeltermine kurzfristig nicht mehr anderweitig neu belegen. Sollte Ihre Absage später erfolgen, stellen wir Ihnen ein Ausfallhonorar über 70 % des Honorars in Rechnung. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.

Im akuten Notfall wenden Sie sich
– zu den Sprechzeiten an Ihren behandelnden Hausarzt oder Psychiater
– an das Zentralinstitut für seelische Gesundheit (ZI), J5, 68159 Mannheim:
Zuständigkeit werktags von 7:00 bis 17:00 Uhr: Tel.: 0621 1703-2150
Zuständigkeit von 17:00 bis 7:00 Uhr und an Feiertagen/ Wochenenden: Tel.: 0621 1703-0
Die Notfallversorgung von Menschen, die außerhalb Mannheims wohnen, erfolgt in der Regel im regional zuständigen psychiatrischen Krankenhaus.

Liebe Anfragende,

zur Zeit erreichen uns sehr viele Anfragen. Wir geben unser Bestes, alle zu beantworten. Sollten Sie nach 5 Werktagen keine Antwort erhalten haben, können wir Ihnen leider aktuell auch kein Angebot machen.

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage kurz Ihr Anliegen und Ihre Terminmöglichkeiten, dann sehen wir gleich, ob Ihre Anfrage zu unseren aktuellen Kapazitäten passt.

Herzlichen Dank und viele Grüße,

Ihre Praxisgemeinschaft Abendschein